Das Bewilligungsverfahren:
1. Die Ausschreibung erfolgt öffentlich. Sie richtet sich an Mitglieder des Kompetenznetzes „Akute und chronische Leukämien“ und fördert innovative wissenschaftliche Forschungsprojekte in diesem Bereich.
2. Die formellen Antragskriterien sind auf der Webseite offengelegt (http://www.stiftung-leukaemie.de/content/foerderprojekte/antragsvorgaben/).
3. Die Begutachtung erfolgt durch den Vorstand des Kompetenznetzes „Akute und chronische Leukämien“ (KNL).
4. Die Bewilligung über die Vergabe erfolgt aufgrund definierter wissenschaftlicher Kriterien.
5. Nach §52 der Abgabenordnung werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke unterstützt
1. Die Ausschreibung
Die Ausschreibung wird auf der Homepage der Stiftung Leukämie veröffentlicht, sowie an alle Leukämiestudiengruppen innerhalb Deutschlands versandt.
Die Stiftung Leukämie schreibt entsprechend der eingegangenen Spenden meist drei wissenschaftliche Projekte mit einer Fördersumme von je 15.000-20.000 € und einer Laufzeit von 2 Jahren aus.
Die Stiftung Leukämie finanziert wissenschaftliche Teilprojekte im Rahmen des Kompetenznetzes „Akute und Chronische Leukämien“, um über die Dauer der öffentlichen Förderung durch das BMBF hinaus die Projekte weiter durchführen zu können.
Gefördert werden innovative wissenschaftliche Forschungsprojekte zur Erforschung der diagnostischen und therapeutischen Versorgung von Patienten mit Leukämien im Bereich des Kompetenznetzes „Akute und chronische Leukämien“, z.B. Projekte zu folgenden Themenbereichen:
• Zentrale morphologische Leukämiediagnostik
• Zentrale Diagnostik/ Immunphänotypisierung
• Zelluläre Immuntherapie und Stammzellentransplantation
Die Begutachtung erfolgt durch den Vorstand des Kompetenznetzes „Akute und chronische Leukämien“.
Anträge werden auf einer CD und in einfacher Papier-Ausführung nach den Vorgaben (Antragskriterien, siehe Punkt 2.) bei der Geschäftsführung der Stiftung ein (Stiftung Leukämie, Pettenkoferstr. 22, 68169 Mannheim) eingereicht. Der Termin zur Einreichung wird aktuell auf der Webseite bekannt gegeben.
2. Die formellen Antragskriterien
Gesamtseitenzahl max. 10 Seiten
2. Allgemeine Angaben, Zusammenfassung Antragsteller, Thema (max. 1 Seite)
3. Stand der Forschung, eigene Vorarbeiten, einschließlich Voraussetzungen für die Durchführung des Projektes (max. 1 Seite)
4. Darstellung des Projektes, Ziele, Beschreibung von Inhalten mit Methodik und Arbeitsplan (max. 4 Seiten)
5. Kosten des Vorhabens und beantragte Mittel (max. 1 Seite)
6. Lebenslauf (1 Seite)
7. Literatur zum Projekt (1 Seite)
8. Eigene Publikationsliste der letzten 3 Jahre (1 Seite)
Bitte lassen Sie uns eine CD (elektronische Fassung) und drei schriftliche Ausführungen zukommen.
3. Die Begutachtung
Die Begutachtung erfolgt durch den Vorstand des Kompetenznetzes „Akute und chronische Leukämien“ (KNL). Der Vorstand setzt sich aus Fachärzten im Bereich Hämatologie Onkologie zusammen.
4. Die Bewilligung: Wissenschaftliche Kriterien, Qualität der Forschung
Schriftliche Bewertung der Anträge durch Nichtantragsteller des KNL Vorstandes:
Kriterien:
• Machbarkeit: gemessen an Dauer der Experimente, zur Verfügung stehende Mittel und gesetzte Ziele
• Vorkenntnisse, bereits etablierte Technologien, oder Kooperationen, die unterstützend wirken
• Anwendbarkeit oder direkte Umsetzung des Projektes in die Praxis, z.B. Diagnose oder Behandlungsstrategie, klinische Relevanz, Bedeutung für die Patientenversorgung
• Genau definierte und logische experimentelle, nachvollziehbare Vorgehensweise unter Einsatz realistisch zu beschaffender Reagenzien oder Biomaterialien
• Bei großen Projekten Anschubfinanzierung möglich.
5. Unterstützung gemeinnütziger Zwecke
• Der Antragstelle muss nach Bewilligung seines Antrages eine Bestätigung der zugehörigen Universität oder Organisation erbringen, dass er der Universität/Fakultät/Organisation angehört, dass die von der Stiftung Leukämie überwiesenen Gelder über die Universität/Fakultät/Organisation verwaltet und nur für gemeinnützige Zwecke ausgegeben werden.
Der Grund hierfür erfolgt aus der Satzung der Stiftung Leukämie (vom 16.04.2008):
• „Die Stiftung verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
• Die Stiftung ist berechtigt, Mittel zur Durchführung gemeinnütziger Zwecke anderer unbeschränkt steuerpflichtiger und steuerbegünstigter Körperschaften zu beschaffen, die Forschungsvorhaben und wissenschaftliche Arbeiten auf dem Gebiet der akuten und chronischen Leukämien durchführen.
• Die Stiftung ist selbstlos tätig.